Steuerberater­wechsel

Wenn Sie sich für uns entscheiden, sind wir Ihnen gerne beim Wechsel behilflich.

Damit für Sie nicht unnötig hohe Kosten enstehen, achten wir darauf, dass der Wechsel Ihres Steuerberaters für Sie zum jeweiligen Zeitpunkt sinnvoll ist.  So können Sie vermeiden, dass größere  Steuerberatungsleistungen doppelt vorgenommen und damit auch doppelt berechnet werden. Bei der Lohnabrechnung und der Finanzbuchführung ist ein Wechsel zu jedem Monatsende möglich.

Wir setzen uns mit Ihrem bisherigen Steuerberater in Verbindung und klären die notwendigen Schritte zur Übernahme.

Da wir mit der Software DATEV arbeiten, können wir vielfaltige Datenformate importieren. Sollte Ihr bisheriger Steuerberater mit einer anderen Software gearbeitet haben, prüfen wir gerne für Sie kostenlos, ob/wie wir die Fremddaten importieren können.

Dazu fordern wir von Ihrem bislang tätigen Steuerberater alle Unterlagen der letzten Jahre an, die benötigt werden. Dazu gehören bspw. Jahreskonten, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Jahresabschlüsse inklusive Kontennachweisen und Anlagevermögen, GoBD-Dateien der letzten Jahre, Lohnsteuerkarten, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen inklusive Beitragsnachweisen und Lohnsteuer-Anmeldungen, Bescheide der Berufsgenossenschaft, Einkommensteuererklärungen und Bescheide sowie eventuell vorhandene Originalbelege und -verträge.

Selbstverständlich informieren wir auch das zuständige Finanzamt über Ihren Beraterwechsel.

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