14. März 2024

Arbeitszeiten dokumentieren – Pflicht und Kür bei Mini- und Midijob.

Grundsätzlich gilt die Dokumentationspflicht für bestimmte Branchen immer (vgl. § 2a SchwarzArbG).

Für Minijobber ist diese Grundsatzpflicht im gewerblichen Bereich ebenso zu erfüllen (vgl. Minijob-Zentrale).

Und die Erfahrung aus den Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt, dass hier Zeitnachweise zur Prüfung der Einhaltung vom Mindestlohn und Entgeltgrenzen explizit abgefragt werden. Auch wenn dementsprechende Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen etc. vorgelegt werden können, werden die Zeitnachweise erfahrungsgemäß zusätzlich angefordert.

Dies gilt auch für Angestellte wie mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, auch wenn dies offiziell nicht erforderlich wäre.

Eine Vorlage, falls Sie keine eigene Vorlage oder Zeitsystem bei sich anwenden, stellen wir Ihnen noch zusätzlich in DATEV Digitale Personalakte zur Verfügung.

Tipps und Tricks zu Ihrer Lohnabrechnung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer:innen (auch Minijobber) aufzeichnen. Sie finden dazu auch eine Datei im Vorlagenordner, welchen wir laufend für Sie aktuell halten.

Weitere Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bitte beachten: eine Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit für im Betrieb arbeitende Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers ist laut MiLoG nicht erforderlich. Jedoch werden diese Aufzeichnungen von den Prüfern der Rentenversicherung meist angefordert. Bitte stellen Sie deshalb auch für Familienangehörige die Dokumentation der Arbeitszeiten sicher.

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