Mit Schimmel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer den Zahlenüberblick behalten.
14. September 2023

Bahnbonus ist mehr als Punkte sammeln.

Bahnbonus… nicht noch ein Programm, das nur Daten über mich sammelt und ich nicht wirklich etwas davon habe. So oder so ähnlich könnte die Denkwelt zu diesem Thema sein.

Doch es lohnt sich doppelt, Geschäftsreisen mit der Bahn zu machen: 

  • Seit dem 01.07.2023 übernimmt die Bahn im Rahmen von BahnBonus den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil nach §37a EStG. Und…
  • mit der Bahn reisen, heißt auch, für das Klima und somit für die Gesellschaft einen Beitrag zu leisten.

Als Unternehmer:in können Sie damit sowohl Ihre Benefits für Ihre Mitarbeiter erweitern als auch zu den CO2-Einsparungszielen Ihres Unternehmens beitragen, indem Ihre Angestellten die klimafreundliche Bahn nutzen.

Ihre Angestellten profitieren, da sie jeweils von den Status- und Prämienvorteilen Nutzen ziehen können. Bitte beziehen Sie hier die Reiserichtlinien Ihres Unternehmens mit ein, damit der bisherige Rahmen beachtet werden kann.

Und: die privat genutzten BahnBonus Prämien müssen Ihre Mitarbeiter:innen nicht in der persönlichen Steuererklärung angeben.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Melden Sie sich einfach bei uns, info@schimmel.co oder +49 89 121153-6, wir unterstützen Sie gerne.

Bitte beachten: Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.

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