20. März 2020

Corona – Arbeiten bei Ausgangsbeschränkung

Sehr geehrte Kunden, Geschäftspartner und Schimmel-Interessenten,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen erhalten Sie ein Update zu unserer Erreichbarkeit und einen Link zu einer beispielhaften Arbeitgeberbescheinigung für Ihre Angestellten.

Unseren Beitrag zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona Virus haben wir ausgeweitet und alle aus unserem Team sind ab sofort im Home-Office tätig.

Sie erreichen uns dank digitaler Arbeitsweise nach wie vor zu unseren gewohnten Geschäftszeiten (Mo-Do 9-17, Fr 9-13 Uhr).

Ihre Anfragen kommen sicher bei uns an, wenn Sie uns auf dem E-Mail-Weg ausschließlich über info@kanzlei-schimmel.de kontaktieren und/oder per Telefon ausschließlich unsere zentrale Telefonnummer 089 121153-6 wählen.

Falls Sie auf dem Weg in die digitale Arbeitsweise Unterstützung brauchen, sind wir gerne für Sie da.

Damit Ihre Angestellten auch an Ihre Arbeitsorten kommen dürfen, benötigen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bescheinigung auf Ihrem Geschäftspapier ausstellen.

Zur Vollständigkeit: Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Rechtsberatung durchführen. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Vorlage handelt. Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, sprechen Sie uns bitte einfach an.

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Team von Schimmel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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