16. Juni 2020

Corona-Konjunkturpaket: Eckpunkte.

Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein 130 Milliarden schweres Konjunkturpaket beschlossen. Dieses umfasst nicht weniger als 57 Maßnahmen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und es sind noch zahlreiche Einzelfragen offen. Wir wollen Ihnen jedoch einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben:

Überbrückungshilfen.

  • Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Umsatzeinbrüche haben, sollen einen nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss erhalten.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen. Voraussetzung ist, dass die Umsätze Corona-bedingtim April und Mai 2020 um  60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um min. 50 % fortdauern werden. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
  • Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Anträge müssen bis jeweils spätestens am 31.8.2020 gestellt werden.
  • Die Höhe der Förderung hängt vom Umsatzrückgang ab: Bei Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber dem Vorjahresmonat werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten erstattet. Bei Umsatzrückgang von mehr als 70% gegenüber dem Vorjahresmonat können bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 EUR für drei Monate.
  • Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 EUR, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 EUR nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Wie der Betriebskostenzuschuss beantragt werden kann, ist in den Einzelheiten noch nicht bekannt. Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich aktuell für ein möglichst einfaches und bundeseinheitliches Verfahren ein.

Mehrwertsteuer. Für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 Senkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.

Verlustrücktrag. Erweiterung für 2020 und 2021 auf fünf Millionen bzw. bei Zusammenveranlagung zehn Millionen Euro. Nutzbar bereits in Steuererklärung 2019.

Degressive Abschreibung. Erhöhung der Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um den Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden Abschreibung, maximal auf 25 Prozent für die Steuerjahre 2020 und 2021.

Körperschaftssteuer. Es wird unter anderem ein Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt und der Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbe-Betrieben auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages angehoben.

Kinderbonus. 300 EUR pro Kind, wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.

Alleinerziehende. Erhöhung Entlastungsbetrag von 1.908 EUR auf 4.000 EUR.

Digitale Wirtschaftsgüter. Es soll eine erweiterte Abschreibung geben.

Sämtliche 57 Maßnahmen des Konjunkturpakets finden Sie hier.

Unser Software-Partner DATEV arbeitet mit Hochdruck daran, trotz der kurzen Reaktionszeit bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze, schnellstmöglich die Änderungen programmseitig umzusetzen und sich mit Partnern von Vorsystemen abzustimmen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über den Kanal Ihrer Wahl.

Zum Newsletter anmelden

Mit * markierte Felder sind auszufüllen.