Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein 130 Milliarden schweres Konjunkturpaket beschlossen. Dieses umfasst nicht weniger als 57 Maßnahmen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und es sind noch zahlreiche Einzelfragen offen. Wir wollen Ihnen jedoch einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben:
Überbrückungshilfen.
Mehrwertsteuer. Für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 Senkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.
Verlustrücktrag. Erweiterung für 2020 und 2021 auf fünf Millionen bzw. bei Zusammenveranlagung zehn Millionen Euro. Nutzbar bereits in Steuererklärung 2019.
Degressive Abschreibung. Erhöhung der Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um den Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden Abschreibung, maximal auf 25 Prozent für die Steuerjahre 2020 und 2021.
Körperschaftssteuer. Es wird unter anderem ein Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt und der Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbe-Betrieben auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages angehoben.
Kinderbonus. 300 EUR pro Kind, wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.
Alleinerziehende. Erhöhung Entlastungsbetrag von 1.908 EUR auf 4.000 EUR.
Digitale Wirtschaftsgüter. Es soll eine erweiterte Abschreibung geben.
Sämtliche 57 Maßnahmen des Konjunkturpakets finden Sie hier.
Unser Software-Partner DATEV arbeitet mit Hochdruck daran, trotz der kurzen Reaktionszeit bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze, schnellstmöglich die Änderungen programmseitig umzusetzen und sich mit Partnern von Vorsystemen abzustimmen.
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