11. November 2021

Corona-Update.

Verlängerung Corona-Bonus. Noch bis zum 31.03.2022 können Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer (unabhängig von seiner Tätigkeit) einmalig eine Corona-Prämie bis zu EUR 1.500,00 steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zum Arbeitslohn auszahlen.

Dies gilt nicht, sofern diese schon im Jahr 2020 oder 2021 vollständig gezahlt wurde, da die Privilegierung nur einmal in voller Höhe pro Arbeitnehmer greift. Es ist erforderlich schriftlich zu dokumentieren, dass die Corona-Prämie zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise gezahlt wird. Es besteht eine Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto.

Darüber hinaus finden Sie über folgende Links sämtliche Informationen zu den Corona-Hilfen:

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