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10. November 2022

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Zum 01.01.2023 gelten folgende Punkte für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU):

  • Aus der Papier-Krankschreibung wird die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
  • Gilt für alle Mitarbeiter:innen, auch für Minijobber.

Wie läuft die Krankmeldung ab dem 01.01.2023 ab?

  • Mitarbeiter:in geht zum Arzt und informiert im Krankheitsfall den jeweiligen Arbeitgeber (bspw. telefonisch, per E-Mail etc.)
  • Die Daten über die Krankschreibung gibt der jeweilige Arzt an die Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers weiter.
  • Die Krankenkasse stellt die eAU für Sie, den Arbeitgeber elektronisch bereit.
  • Arbeitgeber können die eAU über das jeweilige Lohnabrechnungsprogramm bei der Krankenkasse abrufen. Am besten direkt am Tag der Krankmeldung.
  • Minijobber: bitte immer Krankenversicherung abfragen, um die eAU bei der Minijobzentrale abrufen zu können. Bisher brauchten Sie diese Angaben nicht zwingend.
  • Ausnahme: privatversicherte Arbeitnehmer. Sie sind nicht für die eAU vorgesehen. Es bleibt bei der Papier-AU.

Wesentliche Änderung?

 

Als Arbeitgeber muss man im neuen Verfahren selbst aktiv werden und eAU abrufen. Bisher wurde der ‚Schein‘ vom Arbeitnehmer eingereicht. Die eAU wird NICHT automatisch zugestellt.

Was ist zu tun?

 

Falls noch nicht geschehen, bitte prüfen, ob Ihr Lohnabrechnungsprogramm für die eAU kompatibel ist. Alle die unseren Lohnservice in Anspruch nehmen, brauchen sich hierzu keine Gedanken machen.

Die Pilotphase läuft seit 01.01.2022 – hybrid: also Papier und eAU. So können alle Arbeitgeber in Ruhe prüfen, ob es funktioniert.

Sie haben Fragen zur eAU?

Gerne stehen wir mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite.  Melden Sie sich einfach bei uns, info@schimmel.co oder +49 89 121153-6, wir unterstützen Sie gerne.

Bitte beachten:

Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.

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