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12. Oktober 2022

Ohne Notarbesuch eine GmbH formal gründen.

Die digitalen Möglichkeiten machen jetzt auch den live-Notarbesuch bei der Gründung einer GmbH überflüssig. Was zu beachten ist und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist die formale Grundlage zur online-Gründung einer GmbH?

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).

Dies trat am 01.08.2022 in Kraft und schafft den Rahmen für den virtuellen Notarbesuch.

Was ist digital, online möglich?

Die Bargründung und die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG), manchmal auch Mini-GmbH genannt.

Bargründung ist:

Mind. Ein Viertel der „Stammeinlage“ (Geschäftsanteil je Gesellschafter) wird auf das Geschäftskonto überwiesen oder bar eingezahlt, sobald die Satzung notariell beurkundet ist. Mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals müssen die Gesellschafter in Summe einzahlen (Stand heute wären dies EUR 12.500,00).

Auch kann die Sachgründung einer GmbH online stattfinden (Für UGs ist die Sachgründung weder live noch virtuell möglich.)

Sachgründung ist:

Die Stammeinlagen werden von den Gesellschaftern in Form von Sacheinlagen geleistet, wie bspw. Immobilien oder Fahrzeuge.

Und: wie im Arbeitsalltag ist auch bei der Gründung die hybride Beurkundung möglich. Soll heißen, es sind Beteiligte sowohl persönlich vor Ort beim Notar als auch per Videokonferenz dazugeschaltet.

Welche Chancen und Risiken hat die online-Gründung?

Vorteile:

+ Zeit sparen (Weg zum Notar für Beurkundung Gesellschaftsvertrag und Beglaubigung Handelsregisteranmeldung).

+ Gründer mit Wohnsitz im EU-Ausland brauchen keine beglaubigte Vollmacht mit „Apostille“ mehr.

+ Neben der Gründung können auch folgende GmbH-Themen online erledigt werden: Beschlüsse über Satzungsänderungen, einschließlich Kapitalerhöhungen (Voraussetzung: Einstimmigkeit).

Nachteile:

- technische Hürden (bspw. ist zoom oder Microsoft Teams nicht erlaubt).

- Eröffnung Geschäftskonto nach GmbH-Gründung, einige Banken bestehen auf die persönliche Anwesenheit, Stichwort Geldwäschegesetz (GWG).

- sichere, digitale Identifizierung (Personalausweis mit online-Funktion) nach EU-Verordnung.

- qualifizierte elektronische Signatur. Diese Kennung ist mit Vertrauensdienstanbietern (VDA) möglich. Eine Übersicht stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

- Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederung innerhalb einer GmbH können nicht online getätigt werden.

- Übertragungen von GmbH-Anteilen, Anteilskäufe sind ebenfalls nicht online möglich.

Mehr Details:

Bundesministerium der Justiz. 

Sie gründen und brauchen tatkräftige Unterstützung?

Für viele weitere Fragen (bspw. zu Steuern, Controlling, Rechnungswesen, wie entwickle ich meine Organisationsstruktur weiter, was gilt es in der Personalarbeit und Mitarbeiterführung zu tun etc.) stehen wir mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite.  Melden Sie sich gerne bei uns, info@schimmel.co oder +49 89 121153-6, wir unterstützen Sie gerne.

Bitte beachten: Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.

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