Die Inflationsausgleichsprämie ist aktuell in aller Munde. Als Teil des dritten Entlastungspakets vom 03. September 2022 ist die Inflationsprämie vergleichbar mit der Corona-Prämie der Jahre 2020 und 2021.
Am 25.10.2022 wurde die Änderung im Einkommensteuergesetz verkündet, so dass das Gesetz jetzt rechtskräftig ist!
Wir stellen Ihnen folgend die wichtigsten Eckpunkte zur Inflationsausgleichsprämie vor.
Was ist die Inflationsausgleichsprämie?
Die Inflationsausgleichsprämie bietet Ihnen als Arbeitgeber:in die Chance, Ihren Mitarbeiter:innen eine Bonuszahlung bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen zu können. Arbeitsrechtlich gibt es grundsätzlich dabei keinen Anspruch auf die Prämie.
Wer kann die Prämie erhalten?
Grundsätzlich alle Mitarbeiter:innen, somit auch:
Keine Trennung nach Berufen und/oder Branchen.
Welche Vorteile hat die Prämie?
Was muss beachtet werden?
Was gilt es noch zu beachten?
Die Bundesregierung informiert.
Sie haben Fragen zur Inflationsprämie? Bspw. wie setze ich Sie als Arbeitgeber um?
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Melden Sie sich einfach bei uns, info@schimmel.co oder +49 89 121153-6, wir unterstützen Sie gerne.
Bitte beachten: Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.