08. Februar 2024

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft: Vor- und Nachteile.

Auf Antrag wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn die Voraussetzungen für eine so genannte umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft erfüllt sind.

Folgende Voraussetzungen gelten:

a. Die Umsatzgrenze des Vorjahres liegt bei höchstens EUR 22.000,00.

b. Der geschätzte Umsatz des laufenden Jahres liegt bei EUR 50.000,00.

Vorteile:

1. Weniger Bürokratie: Die Kleinunternehmerregelung soll Unternehmen mit geringem Umsatz vor zu viel Bürokratie bewahren. Es sind keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu übermitteln.

2. Liquiditäts- und Wettbewerbsvorteil: In den Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, was für den Rechnungsempfänger ggf. einen Liquiditätsvorteil darstellt. Ist dies der Fall, so hat der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil.

3. NEU: Befreiung von der Umsatzsteuerjahreserklärung: Ein weiterer Vorteil soll mit dem (noch nicht verabschiedeten) Wachstumschancengesetz der Bundesregierung umgesetzt werden: Kleinunternehmer sollen ab dem Jahr 2024 von der Übermittlung von Umsatzsteuerjahreserklärungen befreit werden.

Nachteile:

1. Gebundenheit:  Zu beachten ist, dass der Unternehmer - sofern die Grenzen nicht überschritten werden - für fünf Jahre an die Entscheidung gebunden ist.

2. Kein Vorsteuerabzug: Nachteilig ist die Kleinunternehmerregelung, wenn viele Eingangsrechnungen mit Vorsteuerausweis vorliegen, die die (sonst umsatzsteuerpflichtigen) Umsätze übersteigen. Denn die Vorsteuer kann bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht in Abzug gebracht werden.

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