12. September 2024

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft: Vor- und Nachteile.

Auf Antrag wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn die Voraussetzungen für eine so genannte umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft erfüllt sind.

Folgende Voraussetzungen gelten:

a. Die Umsatzgrenze des Vorjahres liegt bei höchstens EUR 22.000,00.

b. Der geschätzte Umsatz des laufenden Jahres liegt bei EUR 50.000,00.

Vorteile:

1. Weniger Bürokratie: Die Kleinunternehmerregelung soll Unternehmen mit geringem Umsatz vor zu viel Bürokratie bewahren. Es sind keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu übermitteln.

2. Liquiditäts- und Wettbewerbsvorteil: In den Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, was für den Rechnungsempfänger ggf. einen Liquiditätsvorteil darstellt. Ist dies der Fall, so hat der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil.

3. NEU: Befreiung von der Umsatzsteuerjahreserklärung: Ein weiterer Vorteil soll mit dem (noch nicht verabschiedeten) Wachstumschancengesetz der Bundesregierung umgesetzt werden: Kleinunternehmer sollen ab dem Jahr 2024 von der Übermittlung von Umsatzsteuerjahreserklärungen befreit werden.

Nachteile:

1. Gebundenheit:  Zu beachten ist, dass der Unternehmer - sofern die Grenzen nicht überschritten werden - für fünf Jahre an die Entscheidung gebunden ist.

2. Kein Vorsteuerabzug: Nachteilig ist die Kleinunternehmerregelung, wenn viele Eingangsrechnungen mit Vorsteuerausweis vorliegen, die die (sonst umsatzsteuerpflichtigen) Umsätze übersteigen. Denn die Vorsteuer kann bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht in Abzug gebracht werden.

Sie haben zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerschaft Fragen?

Melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie gerne.

Zum Newsletter anmelden

Mit * markierte Felder sind auszufüllen.