Falls Sie noch auf Ihre Vorlagen zum Arbeitsvertrag zurückgreifen, die älter als der 01.08.2022 sind, dann ist es höchste Zeit bestehende Verträge zu prüfen und neue dementsprechend zu gestalten.
Was ist das Nachweisgesetz (NachwG)?
Es regelt die Informations- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber:innen.
Was ist neu, was nicht?
Neu, seit 01.08.2022 schriftlich im Vertrag festzuhalten ist:
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ab 01.08.2022 gilt, dass am ersten Arbeitstag der Vertrag zumindest mit Namen, Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitszeiten und Arbeitsentgelt inkl. dessen Zusammensetzung ausgehändigt werden muss. Alle weiteren Nachweise müssen binnen sieben Kalendertagen ergänzt werden.
Die elektronische Form reicht nach deutschem Gesetz nicht aus.
Verstöße können bis zu EUR 2.000 Bußgeld bedeuten.
Bisher galt bereits:
Grundsätzlich gilt:
Änderungen von wesentlichen Arbeitsbedingungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen spätestens am Tag der Änderung mitgeteilt werden.
Einstellungen vor dem 01.08.2022 müssen nur dann schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden, wenn der Arbeitgeber aufgefordert wird (Frist: sieben Tage).
Mehr Details:
Bundesministerium der Justiz.
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Bitte beachten: Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle juristische Beratung dar. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.