13. Januar 2022

Corona-Update.

Verlängerung Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld:

Bedeutet, dass bei einem Entgeltausfall, der mindestens 50% beträgt, sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70% der Nettoentgeltdifferenz bezahlt werden, ab dem siebten Bezugsmonat 80%.
Ergänzung: bei Haushalt mit Kind, sollen es 77% und ab dem siebten Bezugsmonat 87% sein.

Die Bundesregierung informiert.  

Verlängerung der Verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen:

  • Stundung im vereinfachten Verfahren.
  • Vollstreckungsaufschub: Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren.
  • Vorauszahlungen anpassen (im vereinfachten Verfahren).
  • In anderen Fällen zu Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen.

Mehr Details dazu im Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen (BMF).

Überbrückungshilfe IV:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht sämtliche Informationen.

Darüber hinaus finden Sie über folgende Links sämtliche Informationen zu den Corona-Hilfen:

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