Verlängerung Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld:
Bedeutet, dass bei einem Entgeltausfall, der mindestens 50% beträgt, sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70% der Nettoentgeltdifferenz bezahlt werden, ab dem siebten Bezugsmonat 80%.
Ergänzung: bei Haushalt mit Kind, sollen es 77% und ab dem siebten Bezugsmonat 87% sein.
Die Bundesregierung informiert.
Verlängerung der Verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen:
Mehr Details dazu im Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen (BMF).
Überbrückungshilfe IV:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht sämtliche Informationen.
Darüber hinaus finden Sie über folgende Links sämtliche Informationen zu den Corona-Hilfen:
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