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13. Juli 2023

Immobilien in einer GmbH verwalten.

Viele tun es, wenige reden darüber. Für die Verwaltung von Immobilien wird häufig die Rechtsform der GmbH genutzt. Doch welche Vorteile hat das? Lassen Sie uns über die steuerlichen Vorteile sprechen.

Der Vorteil bei den Steuern ist einer, wenn von der Vermögensverwaltung in der Rechtsform einer GmbH gesprochen wird. Ergänzend, ein weiterer, nämlich die Trennung von risikobehafteten und konservativen Anlageformen, da eine Haftungsbeschränkung vorliegt.

Je nach Investitionsziel kann es also wirtschaftlich und damit steuerlich sinnvoll sein, diese Alternative der Anlage in Betracht zu ziehen. Vor allem auch dann, wenn es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geht, da dann der individuelle Einkommensteuersatz zur Anwendung kommt.

Welche Steuern sind im Fokus, wenn es um eine GmbH geht?

Die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer.

Liquiditätsvorteile kann die Körperschaftssteuer ermöglichen, da hier die Einnahmen, wie Vermietung und Verpachtung mit 15% versteuert werden (zuzüglich des Solidaritätszuschlags). Es ist der individuelle Steuersatz ohne die vermögensverwaltende GmbH, und im Vergleich zu einer Direktanlage für die Liquidität von Interesse.

Werden die Immobilien veräußert, bleibt die Belastung durch die Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlags, auch bei Gewinnen, die durch den Verkauf entstehen. Dies ist dann von Vorteil, wenn die Haltefrist von zehn Jahren nicht in der Planung vorkommt. Nach zehn oder mehr Jahren kann eine Immobilie aus dem Privatvermögen hingegen steuerfrei verkauft werden. Hier macht die Zeit den Unterschied.

Die Gewerbesteuer ermöglicht eine Kürzung des Gewinns. Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags ist unter anderem dann einsetzbar, wenn:
a) in Verbindung mit der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen,

In Summe ist es eine individuelle Entscheidung und es gilt in jedem Fall die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen. Der Einzelfall ist zu betrachten und kein one-fits-all-Ansatz zu verwenden.

Und soll eine gewerbliche Nutzung der Immobilie im Vordergrund stehen, gilt es weitere Punkte mit einzubeziehen. Mehr dazu in unserem Artikel zu „Steuern und gewerblich genutzte Immobilien“.

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Bitte beachten: Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.

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