10. Februar 2022

Wieso das neue Lieferkettengesetz alle Unternehmen angeht.

Wissen Sie, unter welchen Bedingungen die T-Shirts produziert wurden, die Ihre Mitarbeiter:innen im Verkauf tragen? Oder ob die Plantage, auf der die Bohnen für Kaffeespezialitäten geerntet werden, die Sie Ihren Besuchern täglich anbieten, auch Kinder beschäftigt?

In welchem Teil der Welt wurden Ihre Give-Aways für die Branchenmesse hergestellt? Und mussten Arbeiter:innen dabei giftige Dämpfe einatmen, weil vor Ort niemand auf die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen pocht?

Nach diesen Fragen ahnen Sie bestimmt schon, wieso wir davon überzeugt sind, dass das am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz auch Unternehmen etwas angeht, die nicht unmittelbar von den 2023 in Kraft tretenden Regelungen betroffen sind. Unsere soziale und ökologische Verantwortung als Unternehmer:innen sollte weder an Beschäftigtenzahlen geknüpft sein, noch bei unserer Wertschöpfungskette haltmachen. Es lohnt sich, genauer hinzusehen, wie und mit welchen Folgen die Dinge hergestellt werden, die wir im Rahmen unserer Arbeit nutzen.

Für wen ist das Lieferkettengesetz verpflichtend?

Ab 2023 müssen Unternehmen mit Hauptsitz, Verwaltung oder Zweigniederlassung in Deutschland und einer Beschäftigtenzahl von über 3000 Mitarbeiter:innen aktiv nachverfolgen und darüber berichten, ob es im Rahmen ihrer internationalen Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Auflagen zum Gesundheits- oder Umweltschutz kommt. Auch unmittelbare Zulieferer oder Dienstleister müssen in die Pflicht genommen werden. Bei festgestellten Verstößen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beheben und künftigen Risiken vorzubeugen. Kontrollen erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und es können Buß- und Zwangsgelder sowie vergaberechtliche Sanktionen verhängt werden.

Im Jahr 2024 greifen die Verpflichtungen auch für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten im Inland.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das zu einer nachhaltigeren Lieferkette beitragen soll, betrifft sämtliche Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg – von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zum Endprodukt und dessen Auslieferung – soll sichergestellt werden, dass internationale Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz eingehalten werden.

Wieso soll ich mich mit einer nachhaltigen Lieferkette befassen, obwohl ich nicht mehr als 1000 Mitarbeiter:innen beschäftige?

Kurz gesagt: viel hilft viel. Je mehr Unternehmen im Rahmen ihrer Wertschöpfungskette genau hinsehen, desto mehr Verbesserungen können weltweit eintreten. Und es ist ja nicht so, dass es in Branchen mit hohen Menschenrechtsrisiken, wie beispielsweise der Chemischen Industrie oder der Textilbranche, keinerlei mittelständische Unternehmen gäbe.

Auch in Beratungsfirmen wie unserer, lohnt sich ein detaillierter Blick auf die eigene Lieferkette. Obwohl diese nicht tief geht, verstehen wir es als Teil unserer unternehmerischen Verantwortung, nicht nur zu wissen, wo und wie die Produkte hergestellt werden, die unseren Arbeitsalltag begleiten. Wir wollen aktiv darauf Einfluss nehmen, dass weder Menschen- und Arbeitsrechterechte, noch Tier- und Umweltschutzbestimmungen verletzt werden. Wo beziehen oder konsumieren wir auf Kosten anderer? Aktuell entwickeln wir deshalb als Teil unserer CSR (Corporate Social Responsibility)-Maßnahmen eine Richtlinie für verantwortungsvolle Beschaffung.

Vielleicht konnten wir heute auch Ihnen einen Anstoß geben, einmal genauer hinzusehen. Denn die eigene Lieferkette betrifft häufig Bereiche, die wir nicht täglich vor Augen haben: Ist unser Verpackungsmaterial umweltfreundlich? Versenden wir schon klimaneutral?   

Wo und wie wird unser Werbematerial hergestellt? Die Trikots für den Firmenlauf? Unsere Büroausstattung? Geht das Ganze nicht nachhaltiger?

Wir haben schnell festgestellt: Es gibt jede Menge Möglichkeiten, Produkte für unser Unternehmen, unsere Angestellten und Partner sozial und ökologisch nachhaltig zu beschaffen. Angefangen bei unserem Büromaterial, das wir über memo beziehen, bis hin zu fair produzierten Yogamatten aus natürlichen Materialien für unser Team im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Vielfach ergeben sich auch Inspirationen für den privaten oder semi-beruflichen Bereich. Kann ich mir meine To-Go-Mahlzeit nicht auch in einem wiederverwendbaren Behälter (LINK: https://www.schimmel.co/news/oekologische-verantwortung-lebensmittel/  ) von meinem Lieblingslokal holen? Oder meine Bücher dort kaufen, wo mit einem Teil des Erlöses soziale, kulturelle und ökologische Projekte unterstützt werden?  

Die Auseinandersetzung mit alternativen Beschaffungsmöglichkeiten eröffnet vielleicht ganz neue Vorteile für Sie. Es ergeben sich lokale Kooperationen. Sie sparen Frachtkosten und Einfuhrzölle. Sie haben ein positiv besetztes Thema, das Sie in Ihrer Kommunikation einsetzen können. Und wer weiß, vielleicht kommen neue Mitarbeiter:innen genau deshalb zu Ihnen. Weil Ihnen nicht egal ist, wie die Produkte entstehen, die Ihr Unternehmen täglich nutzt und/oder verkauft – auch wenn Sie gesetzlich dazu (noch) nicht verpflichtet sind.

Diskutieren Sie mit uns zur nachhaltigen Lieferkette auf LinkedIn und Instagram! Oder nutzen Sie bei Fragen unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Zum Newsletter anmelden

Mit * markierte Felder sind auszufüllen.