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09. Februar 2023

Photovoltaikanlage steuerfrei?

Was ist die Grundlage?

Das Jahressteuergesetz 2022  macht es möglich.

Welche Besteuerungsjahre sind zu beachten?

Ab 2022 Einkommensteuer und 2023 Umsatzsteuer sind die Änderungen gültig.

Was gilt für die Umsatzsteuer?

Bisher galten Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen meist als Kleinunternehmer. In vielen Fällen macht der Verzicht auf diesen Status Sinn und stattdessen die Option zur Regelbesteuerung zu nutzen. So wird der Vorsteuerabzug aus den oft hohen Investitionskosten möglich, auch wenn für die Stromlieferungen und den selbst verbrauchten Strom die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Und: nach fünf Jahren ist der Weg zur Kleinunternehmerregelung wieder offen. Vergleichen lohnt sich hier immer.

Neu ist: für die Lieferung und Installation von Solarmodulen soll der Nullsteuersatz greifen. Bisher gab es die Umsatzsteuerpflicht – diese entfällt mit den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022.

In Paragraphen heißt das: Artikel 9 des JStG 2022 sieht eine Änderung des § 12 Abs.3 UstG vor. Hier gibt es auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums das BMF-Schreiben für weitere Details.

Was gilt für die Einkommensteuer?

Kleine Photovoltaikanlagen (Anlangen mit installierter Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW) sind ab 2022 völlig steuerfrei. Dies gilt immer und nicht ‚nur‘ bei sog. Liebhaberei.

Dies gilt auch für Anlagen in sog. sonstigen Gebäuden mit einer maximalen Größe von bis zu 15 kW.

Auch der Betrieb von mehreren Anlagen bleibt steuerfrei, wenn pro Steuerpflichtigem (natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) oder Mitunternehmerschaft ein Maximum von 100 kW nicht überschritten werden.

Zum Thema zwei Erweiterungen:

Erweiterung eins:

Sie denken über eine Sanierung nach, sog. Energetische Sanierung, dann die Inhalte aus unserem Steuertipp vom 26.04.2021 zum §35c EStG nochmals abholen.

Und zweite Erweiterung:

Im nächsten Teil gibt es mehr Details zur grundsätzlichen, steuerlichen Förderung und einen Einblick in verschiedene Fördermöglichkeiten.

Sie haben Fragen zu diesen Neuerungen?

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Melden Sie sich einfach bei uns, info@schimmel.co oder +49 89 121153-6, wir unterstützen Sie gerne.

Bitte beachten:

Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keinesfalls eine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Eine Haftung für den Inhalt kann deshalb nicht übernommen werden.

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