Besteuerung der Corona-Soforthilfen. Meldefrist 28.02.2022.
Kurzfassung: Corona-Soforthilfen, die bis 31.05.2020 beantragt werden konnten, sind bis spätestens 28.02.2022 zu melden.
Was muss gemeldet werden?
Wie muss es gemeldet werden?
Über amtlich vorgeschriebene Formulare/Datensätze.
Gut zu wissen:
Sämtliche Details finden Sie hier auf der Page des Bayerischen Staatsministeriums.
Darüber hinaus finden Sie über folgende Links sämtliche Informationen zu den Corona-Hilfen:
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