Mit einem E-Auto als Firmenwagen von Förderung und Steuervorteil profitieren.
Warum E-Autos für Unternehmer in 2022 Steueroptimierer sind? Das erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich momentan mit einer Anschaffung von E-Autos als eigenen Dienstwagen, als Poolfahrzeuge oder Firmenwagen für ihre Mitarbeiter befassen, profitieren gleich mehrfach. Die Innovationsprämie von bis zu 9.000 EUR netto bei der Anschaffung eines Elektroautos greift noch bis Ende 2022. Für Plug-In-Hybridfahrzeuge gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von bis zu 6.759 EUR. Beide Fahrzeugtypen dürfen einen Nettolistenpreis von 40.000 EUR nicht überschreiten, um in den vollen Genuss des Zuschusses zu kommen.
Teurere Modelle – bis 65.000 EUR Nettolistenpreis – werden mit 7.500 EUR netto (Stromer) und 5.625 EUR (Plug-In-Hybrid) gefördert.
Bei Plug-In-Hybriden müssen außerdem entweder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro gefahrenem Kilometer oder (neu seit Januar 2022!) eine Reichweite von 60 km über den rein elektrischen Antrieb gegeben sein. Ab August 2023 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer angehoben werden.
Ob das Modell der Wahl von einer Förderung profitiert, zeigt eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine gute Nachricht für Unternehmer:innen, die Firmenfahrzeuge leasen: Auch bei dieser Art der Anschaffung profitieren Sie von den Förderungen. Diese finden je nach Leasingdauer (ab 6 Monaten) gestaffelt Anwendung. Um die oben genannten maximalen Fördersummen zu erhalten, muss die Leasingdauer 24 Monate und länger betragen.
Eine weitere gute Nachricht: Sogar gebrauchte E-Autos und Plug-In-Hybride werden beim Kauf oder Leasing als Firmenfahrzeuge bezuschusst. Allerdings gibt es dafür spezifische Voraussetzungen:
Die Erstzulassung muss nach dem 4.11.2019 erfolgt sein, es darf bisher keine Förderung beantragt worden sein, der Tacho darf nicht mehr als 15.000 Kilometer anzeigen und der Wagen darf für höchstens zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein. Erfolgt die Zweitzulassung nach dem 30.6.2020, können auch gebrauchte Stromer und Hybrid-Modelle in den Genuss der Innovationsprämie kommen.
Alle, die ihren E-Firmenwagen oder Hybriden auch privat nutzen, können sich zudem über eine stark vergünstigte Versteuerungsmethode freuen. Für sie greift auf Wunsch die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung. Im Falle einer Nutzung von E-Firmenfahrzeugen und manchen Plug-In-Hybriden ist diese prozentuale Möglichkeit der Versteuerung häufig günstiger als das Führen eines Fahrtenbuchs.
Beide Versteuerungsmethoden haben wir in diesen Artikeln ausführlich für Sie erläutert:
Steuern optimieren mit einem digitalen Fahrtenbuch.
Die 1-Prozent-Regelung für den Firmenwagen - nur einfach oder auch günstig?