12. Januar 2023

Mit einem E-Auto als Firmenwagen von Förderung und Steuervorteil profitieren.

Warum E-Autos für Unternehmer in 2023 nur noch teilweise Steueroptimierer sind? Das erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich momentan mit einer Anschaffung von E-Autos als eigenen Dienstwagen, als Poolfahrzeuge oder Firmenwagen für ihre Mitarbeiter befassen, profitieren gleich mehrfach.

Ab 01.01.2023 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zum einen weniger Prämie und zum anderen nicht mehr auf Hybride.

Die Innovationsprämie von bis zu 9.000 EUR netto bei der Anschaffung eines Elektroautos galt noch bis Ende 2022. Für Plug-In-Hybridfahrzeuge galt dabei unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von bis zu 6.759 EUR. Beide Fahrzeugtypen durften einen Nettolistenpreis von 40.000 EUR nicht überschreiten, um in den vollen Genuss des Zuschusses zu kommen.

Teurere Modelle – bis 65.000 EUR Nettolistenpreis – werden mit 7.500 EUR netto (Stromer) und 5.625 EUR (Plug-In-Hybrid) gefördert.

Bei rein elektrischen Antrieb müssen außerdem entweder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro gefahrenem Kilometer oder (seit Januar 2022) eine Reichweite von 60 km gegeben sein. Ab August 2023 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer angehoben werden.

Ob das Modell der Wahl von einer Förderung profitiert, zeigt eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtigste Änderung für Unternehmer: Die Prämie wird ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen gewährt. Dienstwagen und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge sind dann nicht mehr förderfähig.

Bis dahin gilt: Sogar gebrauchte E-Autos werden beim Kauf oder Leasing als Firmenfahrzeuge bezuschusst. Allerdings gibt es dafür spezifische Voraussetzungen:

Die Erstzulassung muss nach dem 4.11.2019 erfolgt sein, es darf bisher keine Förderung beantragt worden sein, der Tacho darf nicht mehr als 15.000 Kilometer anzeigen und der Wagen darf für höchstens zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein. Erfolgt die Zweitzulassung nach dem 30.6.2020, können auch gebrauchte Stromer und Hybrid-Modelle in den Genuss der Innovationsprämie kommen.     

Bzgl. der Versteuerung haben wir die Inhalte in diesen Artikeln für Sie erläutert:

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Die 1-Prozent-Regelung für den Firmenwagen - nur einfach oder auch günstig? 

Gut für Umwelt und Gesundheit – Fahrrad statt Firmenwagen.

Komplett emissionsfrei und zusätzlich mit positiven Auswirkungen auf die körperliche Fitness, sind Fahrerinnen und Fahrer von Firmenrädern unterwegs.

Seit 2020 dürfen auch sie sich über eine Versteuerung nach der 0,25%-Regel freuen. Dies gilt auch für E-Bikes, sogenannte Pedelecs, mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h.

Im Falle einer Zurverfügungstellung des Dienstrads als Gehaltsextra – also dann, wenn der Arbeitgeber der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter das Rad zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt – sind die Firmenradfahrer sogar steuerfrei unterwegs.  

Wir bei Schimmel Steuerberater Wirtschaftsprüfer haben uns für eine Kooperation mit Jobrad entschieden. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zu unserem Selbstverständnis, Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen sozial, ökologisch und ökonomisch zu leben.

Sie benötigen Entscheidungshilfe oder haben Fragen rund um die Versteuerungsmodelle und verfügbaren Förderungen für Ihre Firmenwagenflotte?

Anruf (+49 89 121153-6) oder E-Mail (info@schimmel.co) genügt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die nachhaltigste Wahl für Ihr Unternehmen zu treffen.  

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