12. Oktober 2022

Corona-Update.

Seit 01.10.2022 gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und ist aktuell bis 07.04.2023 zu beachten.

Für Arbeitgeber:innen besteht damit die Pflicht,  auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umzusetzen.

Fokus bei der Gefährdungsbeurteilung ist dabei auf folgende Punkte zu setzen:

  • die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
  • die Sicherstellung der Handhygiene,
  • die Einhaltung der Hust- und Niesetikette,
  • das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen,
  • die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten,
  • das Angebot gegenüber Beschäftigten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen,
  • das Angebot an Beschäftigte, die nicht ausschließlich von zuhause arbeiten, sich regelmäßig kostenfrei zu testen.

Über die Gefährdungsbeurteilung hinaus sollen Arbeitgeber:innen die Beschäftigten dabei unterstützen, Impfangebote wahrzunehmen.

Mehr Details…

Darüber hinaus wurde der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) bis 31.12.2022 verlängert und ist nun auch für Leiharbeitnehmer:innen möglich. 

Darüber hinaus finden Sie über folgende Links sämtliche Informationen zu den Corona-Hilfen:

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